Die fachlichen Assistenzleistungen sind die Verbindung einer selbständigen Lebensführung in einem vom Träger zur Verfügung gestellten Wohnraum mit einer planmäßig organisierten Beratung und persönlichen Betreuung durch Fachkräfte. Diese WG ist als „Assistenzleistung im Wohnen“ konzipiert und nicht auf eine Rundumversorgung ausgelegt.
Interessiert? Dann melde dich bei uns! Telefonisch unter 0162 7459061 oder mail uns an: e.geissler@hilfsverein-konstanz.de
Dieses Angebot richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit einer Suchtproblematik und einer psychischen Erkrankung, für die im besten Fall eine stationäre Maßnahme vorausgegangen ist und die vorübergehend oder für längere Zeit nicht ohne Unterstützung selbständig leben können.
Im Einzelfall können auch Menschen aufgenommen werden, die eine Therapie zwar nicht komplett, aber größtenteils abgeschlossen haben, vorausgesetzt, die Aufarbeitung der Suchtproblematik hat weitgehend stattgefunden.
Des Weiteren ist entscheidend, dass die Betreuten
– von Suchtmitteln frei sind und ohne Suchtmittel leben wollen, sowie Distanz halten möchten zu süchtigen Menschen,
– ohne Gewalt und Kriminalität leben wollen,
– bereit sind, gemeinsam mit uns an der Erreichung ihrer Ziele zu arbeiten.
Die fachlichen Assistenzleistungen im Wohnen mit dem Schwerpunkt Doppeldiagnosen umfassen Hilfen und Maßnahmen im Rahmen der Betreuung von Menschen mit Suchterkrankung mit dem Ziel, diese in ein suchtmittelfreies und selbstverantwortetes Leben zu begleiten.
Die soziale, psychische und körperliche Stabilisierung der Klient*innen bildet hierbei einen wesentlichen Eckpfeiler der Betreuung. Darauf aufbauend wird gezielt die soziale und berufliche Wiedereingliederung der Klient*innen gefördert, um hierdurch eine belastbare Perspektive für eine sinnvolle suchtmittelfreie Lebensgestaltung zu schaffen.
Assistenzleistungen im Wohnen mit dem Schwerpunkt Doppeldiagnosen soll hier stabilisierend und präventiv wirken. Ziel ist die Wiedereingliederung und Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Ziele der fachlichen Assistenzleistungen im Wohnen mit dem Schwerpunkt Doppeldiagnosen sind ferner:
– Selbständige Alltagsbewältigung mit dem angestrebten Gefühl subjektiver Lebenszufriedenheit
– Übertragung der in stationärer Therapie erarbeiteten Lebenskompetenzmuster in den Bereich des selbständigen Lebens
– Aufrechterhaltung und Festigung einer zufriedenstellenden Abstinenz von Suchtmitteln
– Sicherstellung des Therapieerfolgs durch enge Begleitung und Beratung
– Bearbeitung der Familien-/Milieuproblematik (Paar- und Familiengespräche)
– Unterstützung bei der Vermittlung in Medizinische Behandlungen von Folgeerkrankungen, z. B. Hepatitis C
– Aufnahme und Erhaltung von Arbeit, Ausbildung oder Studium
– Aufbau eines drogenfreien sozialen Umfeldes
– Entwicklung eines gesunden, befriedigenden Freizeitverhaltens
– Schuldenregulierung, finanzielle Selbständigkeit
– selbständige Haushaltsführung
– Suche einer eigenen Wohnung
– Anschluss an eine Selbsthilfegruppe
– bei Indikation Vermittlung in (anschließende) Psychotherapie
Die Assistenzleistung im Wohnen Doppeldiagnosen befindet sich in zentraler Lage in Radolfzell.
Die individuellen Ziele sowie praktische Hilfe bei der Neuorganisation der zentralen Lebensbereiche Arbeit, Freizeit und soziale Kontakte sind Thema in den Einzel- und Gruppengesprächen.
Fortschritte werden regelmäßig benannt, auftretende Schwierigkeiten und Blockaden bearbeitet. Hauptgedanke ist jedoch das Prinzip einer sich gegenseitig unterstützenden Gemeinschaft, d.h., dass du in der Gemeinschaft mit anderen Mitbewohnern gegenseitige Unterstützung erfährst.
Für die Miete und die Nebenkosten kommen die Bewohner*innen selbst auf.
Die Betreuungskosten übernimmt (sofern der/die Bewohner*in unter der Vermögensfreigrenze bleibt) der örtliche Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den §§ 113 ff SGB IX, auf der Grundlage der Richtlinien des Landkreises Konstanz über die Förderung fachlich betreuter Wohnformen für volljährig Menschen mit Behinderung (BWB-RL).
Falls Sie unmittelbar nach der Therapie die Maßnahme beginnen, beteiligt sich der Kostenträger der Therapie pauschal an der Behandlung.