Die Wohngruppe „Wohnprojekt“ bietet ehemals Drogenabhängigen die Möglichkeit, ihre stationäre Behandlung erfolgreich abzuschließen und sich die Basis für ein suchtmittelfreies Leben zu erarbeiten.
Voraussetzung ist, dass Du bereit sein musst, im Anschluss an eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme, die Regeln der Wohngemeinschaft einzuhalten.
Interessiert? Dann melde dich bei uns! Telefonisch unter 0162 7459061 oder mail uns an: e.geissler@hilfsverein-konstanz.de
Das Angebot richtet sich an ehemals suchtmittelabhängige erwachsene Menschen, die
– eine stationäre Therapie abgeschlossen haben,
– von Suchtmitteln frei sind und ohne Suchtmittel leben wollen, sowie Distanz halten möchten zu süchtigen Menschen,
– weiter ohne Gewalt und Kriminalität leben wollen,
– bereit sind, gemeinsam mit uns an der Erreichung Ihrer Ziele zu arbeiten.
Die Maßnahme dient der Nachsorge für Menschen, bei denen die Suchterkrankung im Vordergrund steht. Sie schließt sich meistens an eine Langzeittherapie an. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine abgeschlossene stationäre Therapie und eine Nachsorgeempfehlung durch die Therapieeinrichtung oder vergleichbare Voraussetzungen.
Ziel ist es, suchtkranken Menschen den Einstieg in ein abstinentes Leben zu erleichtern und sie bei der sozialen und beruflichen Integration zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass man bereit ist, die Regeln einer Wohngemeinschaft einzuhalten.
Die Nachsorgebehandlung endet idealerweise mit einer stabilen Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung und der erfolgreichen Wohnungssuche. Das betreute Wohnen bietet für Suchtkranke einen Schutzraum vor Gewalt und Suchtmitteln und bildet somit die Basis für kritisches Reflektieren der eigenen Situation in der für den Therapieerfolg entscheidenden Phase der persönlichen und sozialen Reintegration.
Das Konzept sieht vor, dass die Klient*innen im Rahmen der Nachsorgebehandlung die Möglichkeit haben, die Umsetzung der Therapieinhalte im Alltag umzusetzen und bei der Integration in die Gesellschaft und ins Berufsleben unterstützt werden. Folgende individuelle Ziele werden in der Regel verfolgt:
– Selbständige Alltagsbewältigung
– Lebenszufriedenheit
– Erfahrung der gegenseitigen Unterstützung und Erweiterung der sozialen Kompetenz
– Transfer der in stationärer Therapie erarbeiteten Lebenskompetenzmuster in dem Bereich des selbständigen Lebens.
– Aufrechterhaltung und Festigung einer zufriedenstellenden Abstinenz von Suchtmitteln
– Sozialpsychiatrische Weiterbearbeitung der Suchtproblematik
– Bearbeitung der Familien-/Milieuproblematik (Paar- und Familiengespräche)
– Medizinische Behandlungen von Folgeerkrankungen z. B. Hepatitis C
– Aufnahme und Erhaltung von Arbeit, Ausbildung oder Studium
– Aufbau eines suchtmittelfreien sozialen Umfeldes
– Sinnvolle Freizeitgestaltung
– Hilfe bei Schuldenregulierung, finanzielle Selbständigkeit
– selbständige Haushaltsführung
– Suche einer eigenen Wohnung
– Anschluss an eine Selbsthilfegruppe
– bei Indikation Vermittlung in (anschließende) Psychotherapie
Die Wohngemeinschaft ist ausgelegt für derzeit 4-5 Plätze und befindet sich in zentraler Lage in Radolfzell.
Die individuellen Ziele sowie praktische Hilfe bei der Neuorganisation der zentralen Lebensbereiche Arbeit, Freizeit und soziale Kontakte sind Thema in den Einzel- und Gruppengesprächen.
Fortschritte werden regelmäßig benannt, auftretende Schwierigkeiten und Blockaden bearbeitet. Hauptgedanke ist jedoch das Prinzip einer sich gegenseitig unterstützenden Gemeinschaft, d.h., dass du in der Gemeinschaft mit anderen ehemals suchtmittelabhängigen Mitbewohnern gegenseitige Unterstützung erfährst.
Die Maßnahme ist nicht auf Dauer ausgelegt, in einzelnen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, die Maßnahme noch einmal zu verlängern.
Da es nur wenige Einrichtungen mit dieser Konzeption gibt, werden Bewohner*innen aus allen Teilen Deutschlands aufgenommen, vorrangig aus dem Landkreis Konstanz.
Im Rahmen der Arbeit mit ehemals suchtmittelabhängigen erwachsenen Menschen arbeiten wir mit allen Suchtberatungsstellen im Landkreis Konstanz und ggf. anderer Landkreise zusammen.
Für die Miete und die Nebenkosten kommen die Bewohner*innen selbst auf. Die Betreuungskosten übernimmt (sofern der/die Bewohner*in unter der Vermögensfreigrenze bleibt) der örtliche Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den §§ 113 ff SGB IX, auf der Grundlage der Richtlinien des Landkreises Konstanz über die Förderung fachlich betreuter Wohnformen für volljährig Menschen mit Behinderung (BWB-RL). Falls du unmittelbar nach der Therapie die Maßnahme beginnst, beteiligt sich der Kostenträger der Therapie pauschal an der Behandlung.